Compliance bedeutet die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie Vorschriften und internen Anweisungen in Unternehmen. Die vorliegende Compliance-Richtlinie dient den Mitarbeitern der ARAN Holding GmbH und den Mitarbeitern ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften als Grundlage, um die rechtlichen und ethischen Herausforderungen in der täglichen Arbeit zu bewältigen. Diese Compliance-Richtlinie gilt verbindlich für die Mitarbeiter und Führungskräfte der ARAN Holding GmbH und stellt zudem die konzernweiten Verhaltensgrundsätze dar.
Die Unternehmen der ARAN Unternehmensgruppe – Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, bzw. deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften – können sich dieser Compliance-Richtlinie anschließen oder eigene Compliance-Richtlinien aufstellen, sofern diese nicht der vorliegenden widersprechen.
Jeder Mitarbeiter der ARAN Gruppe hat folgende Verpflichtungen:
Folgende Verpflichtungen gelten darüber hinaus für alle Führungskräfte der ARAN Gruppe:
Alle Mitarbeiter der ARAN Gruppe müssen sich über die geltenden Gesetze, Richtlinien sowie Vorschriften und internen Anweisungen, die für den eigenen Arbeitsbereich relevant sind, informieren. In Zweifelsfällen muss der jeweilige Vorgesetzte um Rat gefragt werden. Vorgesetzte selbst müssen ggf. rechtlichen Rat einholen.
Die ARAN Gruppe toleriert keine Benachteiligungen aus Gründen der Abstammung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Weltanschauung, der Religion, einer Behinderung oder des Alters. Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. Dies gilt im Besonderen für den Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern, aber auch bei der Einstellung, Beförderung oder Freistellung von Personal.
Die Weitergabe oder Veröffentlichung von unternehmens- bzw. gruppeninternen Informationen ist untersagt.
Mitarbeiter der ARAN Gruppe stellen Behörden alle erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Die ARAN Holding GmbH und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften arbeiten nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die keine illegalen Finanzmittel verwenden. Mitarbeiter der Gruppe müssen die Gesetze gegen die Geldwäsche befolgen und einen Verdacht auf Geldwäsche sofort der Geschäftsführung melden.
Geld- und Sachspenden müssen von einem Mitglied der Geschäftsführung schriftlich genehmigt werden. Spenden im Wert über 1.000 €/Jahr bedürfen der Zustimmung zweier Mitglieder der Geschäftsführung.
Die Konsequenzen bei Compliance-Verstößen von Mitarbeitern der ARAN Holding GmbH oder ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften reichen von der Abmahnung über die Kündigung bis zu Schadenersatzansprüchen Dritter. Geld- oder Freiheitsstrafen können ebenfalls eine Konsequenz sein, sofern Gesetze verletzt wurden.
Als externer Compliance-Beauftragter fungiert RA Volker Schmied, Am Burgfeld 10, 23568 Lübeck.
Bad Schwartau, 28. Februar 2025